Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Regionale Hinweise
Die Sperrzeitverordnung in Schleswig-Holstein wurde gem. LV vom 6. Oktober 2005 aufgehoben.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
Regionale Hinweise
§1 Landesverordnung zur Aufhebung der Sperrzeitverordnung vom 6. Oktober 2005.
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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