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Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Antragstellung gem.Entgeltordnung

 

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Regionale Hinweise

Je nach Nutzung und Nutzergruppe

 

 

Antrag gem. Homepage

 

 

Entgeltordnung außerschulische Nutzung

 

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-4310Fax: 04101 211-4099E-Mail: perner[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de