Stundungsangelegenheiten
Stundungsangelegenheiten
Forderungsmanagment
Beschreibung
Antrag auf Stundung gemäß bestehender Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass in der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung einer Stundung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stundung, Nierderschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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