Fahrerlaubnis: Namen ändern
Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
verwandte Vorgänge
- Behördennummer 115
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Frau Foth
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2434
+49 4121 4502-92434
k.foth[at]kreis-pinneberg.de
Frau Jehring
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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