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Fundsachen melden

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Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

Regionale Hinweise

Gebühren:

Verwahrgebühren

Die Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen beträgt

a) im Wert bis zu 25 Euro                                      3 Euro

b) im Wert von über 25 bis 50 Euro                         7 Euro

c) im Wert von über 50 Euro für den Mehrwert zusätzlich2 %.

 


Verlustbescheinigungen

 

Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände (i.d.R. bei Fahrrädern) werden hier ebenfalls ausgestellt,

die Gebühr beträgt 6 Euro

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

 

6 Monate Aufbewahrungszeit

 

 

Nach Wert der Fundsache

 

 

Personalausweis

 

 

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

 

Regionale Hinweise

§965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

 


Ansprechpartner

Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
E-Mail: pf-ordnung[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de