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Hundesteuer bezahlen

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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

120 Euro/Jahr 1. Hund, 2. Hund 162 Euro, 216 jeder Weitere, neue Hundemarken (8 Euro); Vergünstigungen für Jäger, Hüter, Hartz 4 Empfänger, Schwerbehinderte möglich mit Nachweis 1x im Jahr

 

Hundechipdaten, Wurfdaten, Personalausweis

 

 

 

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

 

Regionale Hinweise

Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

 


Ansprechpartner

Am Rathaus 10 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-1334E-Mail: pf-steuerbuero[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr

nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr

Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de