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Internationalen Führerschein beantragen

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Kurztext

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

 

 

Achtung! Ausstellung bei Namensänderung:

 

Sollte eine Namensänderung (z.B. wg. Heirat) stattgefunden haben und der EU-Führerschein wurde noch nicht mit der aktuellen Namensführung angepasst, so ist zu beachten, dass der internationale Führerschein erst ausgestellt werden kann, wenn der EU-Führerschein mit der aktuellen Namensführung ausgestellt wurde. Die Fristen für den neuen EU-Führerschein sind zu beachten.

 

Gültigkeit:

 

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

 

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

 

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 

Regionale Hinweise

Grundgebühr: 15,00 Euro + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ohne Probezeit oder 1,80 Euro mit Probezeit

Optional:

Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ; EU-Führerschein + Internationalen Führerschein zusenden: 2,53 Euro Portokosten

 

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

 


Ansprechpartner

Ernst-Abbe-Straße 9 25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de


Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Frau Aladag

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2438
+49 4121 4502-92439

Frau Jehring

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
s.jehring[at]kreis-pinneberg.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de