Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Beschreibung
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Zuständigkeit
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
Ansprechpartner
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Frau Gripp
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2418
+49 4121 4502-92418
j.gripp[at]kreis-pinneberg.de
Frau Knappert
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2414
+49 4121 4502-92414
m.knappert[at]kreis-pinneberg.de
Frau Münchau
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2406
+49 4121 4502-92406
m.muenchau[at]kreis-pinneberg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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