Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Verbindliche Bauleitplanung, die sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.Bebauungsplan als Satzungist gesetzliche Grundlage für zulässige oder ausgeschlossene bauliche Vorhaben im Plangebiet.
erforderliche Unterlagen
Angaben zum angefragten Bereich
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Regionale Hinweise
§§8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
Ansprechpartner
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 2113409E-Mail: pf-planung[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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