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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

 

Regionale Hinweise

Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis

 

 

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

 

Keine

 

Regionale Hinweise

Der Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Antrag gilt ab dem gestellten Datum.

 

 

Keine

 

Regionale Hinweise

keine

 

 

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§§ 70 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

 

Regionale Hinweise

Neuntes Kapitel SGB XII

 

 


Ansprechpartner

Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-3472Fax: +49 4121 4502-93472E-Mail: u.fahrenkrug[at]kreis-pinneberg.deWeb: kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html


Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2899E-Mail: pf-soziales[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de