Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Beschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Regionale Hinweise
Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Fristen
Keine
Regionale Hinweise
Der Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Antrag gilt ab dem gestellten Datum.
Kosten
Keine
Regionale Hinweise
keine
erforderliche Unterlagen
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Landesblindengeld
Ansprechpartner
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-3472Fax: +49 4121 4502-93472E-Mail: u.fahrenkrug[at]kreis-pinneberg.deWeb: kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2899E-Mail: pf-soziales[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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