Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen.
Beschreibung
Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,
- die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
- bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
- die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.
Fristen
Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.
Kosten
Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.
Rechtsgrundlage
- § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
- § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
- Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).
Weitere Informationen
Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.
verwandte Vorgänge
- Ehrungen für Lebensretter
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Kampfmittelbeseitigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de