Aufstellen von Geldspielgeräten
Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
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Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Kurztext
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Zuständigkeit
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Fristen
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Regionale Hinweise
4-6 Wochen
Kosten
Derzeit beträgt die Gebühr zwischen 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes) - Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug beziehungsweise bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Regionale Hinweise
Antrag,
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt), Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)), aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Bescheinigung des Insolvenzgerichts
Rechtsgrundlage
§ 33c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Regionale Hinweise
§ 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), §§1,2 Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung -SpielV)
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-2406Fax: 04101 211-2699E-Mail: pf-gewerbe[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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