Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
Regionale Hinweise
Antrag
Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Nachweis Ihrer fachlichen Eignung, ggf. Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, ggf. Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Fristen
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Regionale Hinweise
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat
Kosten
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Regionale Hinweise
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
Rechtsgrundlage
§ 33a Gewerbeordnung
§ 49 Gewerbeordnung
Regionale Hinweise
§ 33a Gewerbeordnung (GewO),
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-2406Fax: 04101 211-2699E-Mail: pf-gewerbe[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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