Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Kurztext
- Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR
- Umschreibung erforderlich, wenn nach Umzug nach Deutschland Verlängerung des Führerscheins oder einzelner Führerscheinklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) ansteht
- EU/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE,) müssen in der Regel nicht umgeschrieben werden.
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Regionale Hinweise
Grundgebühr: 23 EUR und 1 EUR für die Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
- Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Individuell
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Rechtsgrundlage
§ 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Ansprechpartner
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Frau Aladag
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2438
+49 4121 4502-92439
Frau Foth
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2434
+49 4121 4502-92434
k.foth[at]kreis-pinneberg.de
Frau Jehring
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
s.jehring[at]kreis-pinneberg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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