Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
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- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
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- Veterinärangelegenheiten
Ansprechpartner
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-2206Fax: +49 4121 4502-92324E-Mail: vetamt[at]kreis-pinneberg.deWeb: www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Sicherheit+und+Verbraucherschutz/Veterin%C3%A4r_+und+Lebensmittelaufsicht.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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