Jagdsteuer
Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: waffen.jagd.ordnung[at]kreis-pinneberg.deWeb: kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Bev%C3%B6lkerungsschutz_%20Zuwanderung%20und%20Gesundheit/Fachdienst%20Sicherheit_%20Verbraucherschutz%20und%20Migration/Abteilung%20Sicherheit%20und%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/Ordnungsangelegenheiten.h
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de