Meldebestätigung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Keine
Regionale Hinweise
6 Euro
erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
Ansprechpartner
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2399E-Mail: pf-empfang[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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