Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Antragstellung gem.Entgeltordnung
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Regionale Hinweise
Je nach Nutzung und Nutzergruppe
erforderliche Unterlagen
Antrag gem. Homepage
Rechtsgrundlage
Entgeltordnung außerschulische Nutzung
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-4310Fax: 04101 211-4099E-Mail: perner[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de