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Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

 

Regionale Hinweise

10,20 EUR - 511,00 EUR

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

 

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 EUR und 767,00 EUR, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.

 

 

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

 

Regionale Hinweise

Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.

 

 

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

Regionale Hinweise

§§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.

 

 

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

 


Ansprechpartner

Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-2712Fax: 04101 211-2799E-Mail: pf-verkehr[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
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