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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung

Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.

In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

 

An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Entsprechend Gebührensatzung nach Art und Dauer der Inanspruchnahme

 

 

FStrG

§ 33 StVO

§§ 21 ff. StrWG

 

Regionale Hinweise

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH) Sondernutzungssatzung sowie Gebührensatzung

 

 

Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-2712Fax: 04101 211-2799E-Mail: pf-verkehr[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de