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Meldebestätigung

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

Regionale Hinweise

6 Euro

 

 

Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument

 

 

§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Regionale Hinweise

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

 

 


Ansprechpartner

Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2399E-Mail: pf-empfang[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de