Nebenwohnung abmelden
Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Regionale Hinweise
innerhalb von 14 Tagen
Kosten
kostenlos
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Regionale Hinweise
Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern - eine Zweitwohnung in derselben Stadt anzumelden ist untersagt -
Ansprechpartner
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2399E-Mail: pf-empfang[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Am Rathaus 10
25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-1334E-Mail: pf-steuerbuero[at]stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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24768 Rendsburg
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