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Nebenwohnung abmelden

Nebenwohnung abmelden

Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Kurztext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

 

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Regionale Hinweise

innerhalb von 14 Tagen

 

 

kostenlos

 

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Regionale Hinweise

Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern - eine Zweitwohnung in derselben Stadt anzumelden ist untersagt - 

 

 


Ansprechpartner

Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-0Fax: 04101 211-2399E-Mail: pf-empfang[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Am Rathaus 10 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-1334E-Mail: pf-steuerbuero[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr

nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr

Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de